Die Unterstützung durch Leibdoctor in Pflegegrad-Angelegenheiten
Die Beantragung eines Pflegegrades
Die Beantragung eines Pflegegrades (vormals „Pflegestufe“) stellt häufig eine enorme Belastung für die Betroffenen oder auch für die beteiligten Angehörigen dar.
Die Ursachen für die Beantragung eines Pflegegrads sind wie auch bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente, einer (beruflichen) Reha-Maßnahme oder auch bei der Beantragung eines Grads der Behinderung vielfältig. Gemein bleibt all diesen Antragstellungen jedoch, dass eine gesundheitliche Situation zugrunde liegt, die einen Ausnahmefall für Betroffene und Beteiligte darstellt.
Und gerade in diesen gesundheitlichen Ausnahmesituationen hat man normalerweise anderen Dinge im Kopf, als sich mit Anträgen, Befundberichten und sonstigen geforderten Nachweisen zu beschäftigen.
Es ist ganz egal, ob der Eintritt der Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess ist oder schlagartig vonstatten geht – Betroffene und Angehörige fühlen sich in den meisten Fällen erst einmal gehörig allein gelassen. Außer der Information „Beantragen Sie doch einen Pflegegrad“ bekommen Sie als Antragsteller oder Angehöriger kaum etwas anderes an die Hand.
Und selbst wenn die Antragstellung für Sie oder Ihre Angehörigen durch einen Sozialdienst oder eine Klinik übernommen wurde – mit der Begutachtung oder der Vorbereitung auf die Begutachtung sind Sie oder Ihre Angehörigen dann doch wieder allein.
Darüber hinaus geht es ja nicht nur um den Erhalt des adäquaten Pflegegrades – im Endeffekt geht es auch um Geld. Es ist ärgerlich, wenn Sie oder Ihr Angehöriger weniger Pflegeleistungen beziehungsweise Pflegegeld erhalten, nur weil während der Begutachtung beispielsweise aufgrund der Aufregung nicht alles Wichtige vorgetragen werden konnte oder gutachterlicherseits die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen falsch aufgefasst wurden.
Insofern stellt die Beantragung eines Pflegegrades mit allen damit einhergehenden Anforderungen nicht selten eine gänzlich neue Situation für Beteiligte und Betroffene dar, in der man sich verständlicherweise überfordert fühlen kann.
Heutzutage kann man sich im Internet zu sämtlichen Themen belesen. So auch zum Thema Pflegegrad. Es ist egal, ob Sie einen Pflegegrad beantragen oder gar einen Widerspruch gegen einen mitgeteilten Pflegegrad einlegen wollen, Sie finden prinzipiell online massenhaft Informationen dazu.
Auch wenn Sie an solide Informationsquellen (wie beispielsweise die Verbraucherzentrale) gelangen, bleibt das Problem dabei, dass die meisten Betroffenen, Antragsteller oder pflegenden Angehörigen in ihrer Situation gar nicht den Kopf oder die Zeit haben, um sich selbst durch die Informationsflut zu kämpfen, um zu validen Antworten auf Ihre Fragen zu gelangen.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Gehäuft verlaufen Begutachtungen - ganz gleich ob im Hausbesuch oder wie aktuell telefonisch - nicht vorteilhaft für die Antragsteller.
Es kursieren viele Schauergeschichten, vielleicht haben Sie auch selbst schon Begutachtungen erlebt, die nicht wohlwollend oder auch geradezu nachteilig für den Pflegebedürftigen verliefen.
Damit Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich vorbereitet in die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (vormals “MDK”) gehen können, gibt es die Beratung von Leibdoctor.
Bei Leibdoctor geht es um individuelle Unterstützung für Sie. Je nachdem, bei welchem Verfahrensschritt Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen bei. Egal, ob Sie einen Pflegegrad beantragen, sich auf eine anstehende Begutachtung vorbereiten, einen Widerspruch gegen einen erhaltenen Pflegegrad einlegen, einen Änderungsantrag stellen oder sich einfach nur über das Procedere an sich informieren wollen – wir von Leibdoctor sind ganz persönlich an Ihrer Seite und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Dies kann beispielsweise von einem rein orientierenden kurzen Telefonat, bei dem Sie ihre Fragen bezüglich der bevorstehenden Begutachtung stellen und besprechen können, bis hin zu einer ausführlichen Widerspruchsbegründung alles sein.
Leibdoctor berät und unterstützt sie bei folgenden Themen rund um einen Pflegegrad
- Ausfüllen eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung („Pflegegradantrag“)
- Ausfüllen des Fragebogens zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI
- Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Vorbereitung auf eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Überprüfung eines erhaltenen Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Einlegen oder Begründung eines Widerspruchs gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes
- Einschätzung, ob das Stellen eines Änderungsantrages („Höherstufungsantrag“) sinnvoll ist
Der Widerspruch gegen ein „Pflegegrad-Gutachten“
Leider erfahren Betroffene oder Angehörige zunehmend Ernüchterung bei der Durchsicht des Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Allzu häufig gehen die Meinungen des Gesundheitszustandes, der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit und der Pflegedürftigkeit zwischen den Gutachtern des Medizinsichen Dienstes und den Betroffenen deutlich auseinander.
Eine falsche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit beziehungsweise der Gesundheit ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen selbst, da Sie erfahrungsgemäß gern gesünder und entsprechend eben nicht pflegebedürftig wären, es die Gesundheit aber nun mal nicht zulässt.
Die falsche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit kann auch ganz gravierende Folgen haben, die nicht nur finanzieller Natur sind. So stimmt der durch den „MDK“ festgestellte Pflegegrad in vielen Fällen nicht mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit überein.
Insofern ist es häufig nicht nur legitim, sondern sogar wünschenswert, das Gutachten des MDK anzufechten, um eine korrekte Einschätzung des Pflegegrades zu erhalten.
Für Betroffene oder Angehörige sind Widerspruchsbegründungen in Pflegegrad-Angelegenheiten jedoch zumeist Neuland. Häufig fühlen sich Pflegebedürftige oder Beteiligte nach Erhalt ihrer „Pflegegradeinstufung“ durch den Medizinischen Dienst unfair bewertet.
Das Problem ist hierbei, wie man seinem Empfinden schriftlich fundiert und nicht nur auf subjektiven Eindrücken beruhend Ausdruck verleihen kann. Nicht jeder kennt sich in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit hinreichend aus, um einen Widerspruch solide und begründet verfassen zu können.
Nicht nur ist das Erstellen von Widerspruchsbegründungen unser täglich Brot bei Leibdoctor, bei Leibdoctor erhalten Sie auch einen Richtlinien-konformen, medizinisch fundierten sowie aus ärztlicher Sicht begründeten Widerspruch.
Beratung und Unterstützung durch Leibdoctor
Bei Leibdoctor ist alles individuell und persönlich auf Sie, Ihre Krankengeschichte und ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Wir nehmen Sie sozusagen an die Hand und gehen den Weg der Antragstellung, der Vorbereitung einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder des Widerspruchs gegen einen Pflegegrad mit Ihnen gemeinsam. Wir klären die Fragen, die Sie zum Thema bewegen und beraten Sie umfassend.
Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch als Bevollmächtigte die Korrespondenz mit der Pflegeversicherung oder sonstigen Leistungsträgern. So können Sie sich um Ihre Gesundheit oder Ihre Liebsten kümmern, während wir von Leibdoctor versuchen, Ihnen so viel des sozialmedizinischen bürokratischen Rests wie möglich abzunehmen und Ihnen so etwas den Rücken freizuhalten. Weil Zeit und Gesundheit kostbar sind und man bei beidem nicht weiß, wie lange man es noch hat.
Es ist uns bei Leibdoctor ein Anliegen, dass Sie so wenig zusätzlichen Stress wie irgend möglich durch die Begutachtung, den Pflegegradantrag, den Widerspruch gegen ihr „Pflegegutachten“ oder durch einen Änderungsantrag haben. Denn Stress haben Sie durch Ihre gesundheitliche Situation oder die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen schon genügend.
Wir arbeiten engagiert an einem bestmöglichen Ergebnis für Sie, auch wenn wir Ihnen natürlich keinen Wundschpflegegrad garantieren können.
Sparen Sie Zeit, im Endeffekt auch Geld und vor allem Nerven – lassen Sie sich von Leibdoctor beraten und unterstützen! Es ist uns ein Anliegen, Ihnen mit Herzblut, Wissen sowie Rat und Tat in allen Belangen Rund um den Pflegegrad zur Seite zu stehen.
Wir von Leibdoctor möchten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Sie oder Ihre Angehörigen sind durch die Einschränkungen der Gesundheit bereits ausreichend gebeutelt. Entsprechend sollten Sie nicht ohne Unterstützung um den korrekten Pflegegrad kämpfen müssen, um eine adäquate und faire Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zu erhalten.
Sprechen Sie uns gern mit Ihrem Anliegen an. Wir beraten und unterstützen Kunden aus Hamburg und ganz Deutschland. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder sie nutzen das nachstehende Formular.
Lassen Sie sich von Leibdoctor zum Thema Pflegegrad unterstützen!
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