Wenn Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen sowie Ihre Mindestanforderungen an die Lebensqualität dokumentiert und Ihren Patientenwillen widerspruchsfrei und detailliert verfasst haben, sind Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Dies liest sich jedoch einfacher als es ist.
Es gibt online oder auch beispielsweise bei den Ärztekammern Musterformulare für Patientenverfügungen. Diese können zwar – je nach Quelle – durchaus rechtssicher und wirksam sein, Sie sind aber beim Ausfüllen auf sich allein gestellt. Und hierbei geht es nicht nur um das Setzen von Kreuzen an der richtigen Stelle.
Medizinische Laien können nicht selbstverständlich wissen, was unter Begrifflichkeiten wie „Künstliche Ernährung und künstliche Flüssigkeitszufuhr“, „Symptombehandlung“, „Kreislaufstabilisierende Medikamente“ oder „Blutersatzprodukte“ genau zu verstehen ist. Und selbst wenn die Bedeutung dieser Begrifflichkeiten bekannt ist, wissen die meisten medizinischen Laien doch nicht, was dies praktisch bedeutet, beinhaltet und eben nicht beinhaltet.
Nicht umsonst empfehlen Verbraucherzentralen, bei der Erstellung einer Patientenverfügung den Rat eines Arztes einzuholen. Die Hausärzte kennen in der Regel natürlich die persönliche Krankengeschichte am besten. Erfahrungsgemäß ist die Zeit für ein persönliches Gespräch, in dem Sie all Ihre Fragen zum Thema Patientenverfügung detailliert besprechen können, in der Praxis jedoch limitiert.
Um Ihren Willen allerdings exakt und zweifelsfrei abbilden zu können, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass Sie sich über die medizinischen Auswirkungen Ihrer gewählten Antworten in der Patientenverfügung im Klaren sind.
Was bringt es im Endeffekt, wenn Sie eine Patientenverfügung haben, die den medizinischen, ethischen und auch juristischen Ansprüchen genügt, die aber gar nicht Ihren wahrhaftigen Willen wiedergibt, da Ihnen die Bedeutung der unterschiedlichen medizinischen Ausdrücke und deren Tragweite im klinischen Alltag gar nicht ausreichend klar war?