
Wussten Sie,
… dass Pflegepersonen Steuervorteile in Anspruch nehmen können?
Pflegepersonen können einen Pflegepauschbetrag in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn sie Angehörige pflegen. Welche Steuervorteile Ihnen zustehen und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, lesen Sie hier.

Wussten, Sie
… dass Pflegebedürftige Fahrten zum Arzt häufig gar nicht selbst bezahlen müssen?
Oft tragen Pflegebedürftige die Fahrkosten zum Arzt selbst, obwohl sie einen Pflegegrad haben und dies unter Umständen gar nicht müssten. Welche Leistungen Ihnen in Bezug auf eine Fahrtkostenübernahme bei einem Pflegegrad zustehen, lesen Sie in diesem Artikel.