Ärztliche Gutachten nach § 109 SGG – Pflegegrad und Pflegeversicherung

Ärztliche Sachverständigengutachten im Bereich der Pflegeversicherung

Als Arzt erstelle ich auf Antrag der Partei ärztliche Gutachten gemäß § 109 SGG für sozialgerichtliche Verfahren, die die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und damit einhergehend die Einstufung in einen Pflegegrad betreffen.

Schwerpunkt dabei ist (neben der richtlinienkonformen Feststellung der Pflegebedürftigkeit) die kritische Auseinandersetzung mit den Vorgutachten des Medizinischen Dienstes sowie mit etwaigen Gerichtsgutachten nach § 106 SGG.

Gutachterliche Expertise

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt ausschließlich in diesem Bereich der Pflegeversicherung und der Pflegegradfeststellung.

Seit nahezu sieben Jahren erstelle ich Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Privaten für private Pflegeversicherungsunternehmen.

Entsprechend verfüge ich über umfassende praktische und fundierte Erfahrung sowohl mit den Begutachtungsrichtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie deren Anwendung auf individuelle Pflegesituationen als auch mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Mein ärztliches Wissen ergänzt diese sozialmedizinische Expertise darüber hinaus. Als Arzt kann ich Erkrankungen und deren individuelle Ausprägungen aus medizinischer Sicht fachkundig in ihrer Auswirkung auf die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten beurteilen und im Gutachten nachvollziehbar darstellen.

Ferner verfüge ich über Erfahrung in der Erstellung von gerichtsfesten Gutachten nach § 109 SGG in sozialgerichtlichen Verfahren. Meine ärztlichen Gutachten nach § 109 SGG sind darauf ausgerichtet, die Beweisfragen des Sozialgerichts präzise zu beantworten, die Vorgutachten kritisch zu würdigen und meine Feststellungen so zu begründen, dass sie der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung dienen.

Meine gutachterliche Beurteilung erfolgt unabhängig, objektiv und ergebnisoffen unter Anwendung meines medizinisch-sozialmedizinischen Wissens.

Persönliche Untersuchung und Berücksichtigung der Versorgungssituation

Die Begutachtung orientiert sich an den konkreten Beweisfragen und den Vorgaben des zuständigen Sozialgerichts. Soweit eine persönliche Untersuchung vorgesehen ist, findet diese vor Ort in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen statt.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere die medizinischen und pflegebezogenen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit sowie die nachvollziehbare Beurteilung der Selbstständigkeit und der relevanten Beeinträchtigungen.

Überregionale Übernahme geeigneter Gutachtenaufträge und zuverlässige Bearbeitung

Ich übernehme Gutachtenaufträge bundesweit, soweit die Durchführung im konkreten Fall organisatorisch möglich ist.

Die gerichtliche Bearbeitungsfrist beträgt häufig drei Monate. Diese Frist kann ich nach meiner bisherigen Erfahrung zuverlässig einhalten. Abweichende gerichtliche Vorgaben werden selbstverständlich im Einzelfall berücksichtigt.

Anfrage und organisatorischer Ablauf

Rechtsanwälte können vor einer möglichen Benennung im Verfahren unverbindlich Kontakt aufnehmen, um meine fachliche Zuständigkeit, die zeitliche Verfügbarkeit und die organisatorischen Rahmenbedingungen zu klären.

Im Rahmen der Anfrage können insbesondere die gerichtliche Fragestellung, die vorgesehene Frist und die voraussichtlichen Kosten (gemäß JVEG) besprochen werden. Auch etwaige Interessenkonflikte können so geklärt werden.

Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Schilderung des Verfahrens ohne Übermittlung unnötiger personenbezogener Gesundheitsdaten.

Kontakt für Rechtsanwälte und Prozessbevollmächtigte

Für Anfragen zu Gutachten gemäß § 109 SGG im Bereich Pflegeversicherung und Pflegegrad nehmen Sie bitte Kontakt auf:

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